Mit dem Abschluss der Buchung, verpflichten Sie sich auch dieser nachzukommen.
Die Anzahl der Nächte die Sie in der Hochsaison buchen, müssen Sie auch bezahlen, auch wenn Sie früher als geplant abreisen, wir erstatten kein Geld, wir raten Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung zu erstellen für alle Fälle.
Für Mietunterkünfte müssen Sie den vollen Preis im Voraus bezahlen, geschieht dies nicht, wird die Buchung ungültig. Wir erstatten bei Stronierung kein Geld, wir raten Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung zu erstellen.
Wir sind nicht haftbar für falsche Preisangaben auf Webseiten oder Katalogen von Dritten.
Tagesbesucher können auf dem Campingplatz verbleiben unter der Verantwortung der sie empfangenden Campinggäste. Sie müssen sich im Voraus beim Empfangsbüro anmelden und zahlen eine „Tagesbesucher“ Gebühr laut der ausgehängten Preisliste.
Sie können zwischen 10h und 18h anreisen, am Abreisetag, müssen Sie den Stellplatz vor 14h verlassen.
Das Laden von E-Autos auf den Stellplätzen ist nicht erlaubt, hierfür gibt es Ladesäulen im Ort.
Offene Lagerfeuer sind untersagt, Grillen oder ein kontrolliertes Feuer in einer Feuerschale sind jedoch erlaubt.
Hunde müssen an der Leine geführt werden.
In Mietunterkünften sind Haustiere verboten.
Sie verlassen den Stellplatz/Mietunterkunft in einem sauberen Zustand.
Ab 22h00 gilt Ruhe.
Die Untervermietung von Stellplätzen ist nicht erlaubt.
In der W-Lan Zone hat der Gast Zugriff auf gratis Internet.
Der Betreiber ist nicht verpflichtet eine vollständige und flächendeckende W-Lan Abdeckung zu leisten weder dass der W-Lan störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann. Auch können wir keine Übertragungsgeschwindigkeiten gewährleisten.
Das Besuchen und Downloaden illegaler Webseiten und Inhalte ist verboten.
Der Campingbetreiber ist nicht für einen Unfall, Diebstahl oder Schaden auf seinem Gelände haftbar, es sei denn, dass dies die Folge von Mängeln ist, die dem Unternehmer anzurechnen sind.
Der Campingbetreiber ist nicht für die Folgen extremer Wetterverhältnisse oder andere Formen höherer Gewalt haftbar.
Der Kunde haftet dem Campingbetreiber gegenüber für Schäden, der durch das Verrichten oder Unterlassen von Handlungen durch ihn selber, oder Dritten verursacht wurden, soweit es sich um Schäden handelt, die dem Kunden, oder dem/den Dritten angerechnet werden können.